Pflegelexikon

Pflegegeld

Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige, die sich zu Hause von Angehörigen pflegen oder betreuen lassen. Mit diesem „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“ wie es im Pflegeversicherungsgesetz heißt, kann der Aufwand und Einsatz von pflegenden Angehörigen für die tägliche häusliche Pflege und Betreuung abgesetzt werden. Anspruch

2020-11-23T13:12:12+01:00

Pflegegrad (früher Pflegestufe)

Zum 01.01.2017 wurden im Zuge der Pflegereform die bisherigen Pflegestufen 0,1,2 und 3 von den fünf neuen Pflegegraden ersetzt. Mithilfe dieser Pflegegrade lässt sich die Pflegebedürftigkeit von betroffenen Menschen einschätzen. Diese Überleitung ist im Sozialgesetzbuch Elf fest geregelt. Grund der Änderung von Pflegestufen in Pflegegraden ist der, dass nun mit Hilfe der Pflegegrade auch Menschen

2020-11-30T13:47:25+01:00
Nach oben