Pflegelexikon

Pflegegeld

Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige, die sich zu Hause von Angehörigen pflegen oder betreuen lassen. Mit diesem „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“ wie es im Pflegeversicherungsgesetz heißt, kann der Aufwand und Einsatz von pflegenden Angehörigen für die tägliche häusliche Pflege und Betreuung abgesetzt werden. Anspruch

2020-11-23T13:12:12+01:00

Pflegegrad (früher Pflegestufe)

Zum 01.01.2017 wurden im Zuge der Pflegereform die bisherigen Pflegestufen 0,1,2 und 3 von den fünf neuen Pflegegraden ersetzt. Mithilfe dieser Pflegegrade lässt sich die Pflegebedürftigkeit von betroffenen Menschen einschätzen. Diese Überleitung ist im Sozialgesetzbuch Elf fest geregelt. Grund der Änderung von Pflegestufen in Pflegegraden ist der, dass nun mit Hilfe der Pflegegrade auch Menschen

2020-11-30T13:47:25+01:00

Pflegeheim Beatmung

Hierbei handelt es sich um eine Facheinrichtung für schwerstpflegebedürftige Menschen. I.d.R. stehen den Bewohnern therapeutische Angebote zur Verfügung. Menschen mit folgenden Diagnosen können dort aufgenommen und versorgt werden:  Schlaganfall, Multiple Sklerose, Wachkoma (Rehabilitationsphase „F“ oder „Phase-F“), Schädelverletzung, Lungenerkrankung, Hirnblutung oder schwere Infektionskrankheit – wenn über einen langen Zeitraum unterstützende Maßnahmen erforderlich sind, Wir haben uns

2020-11-30T13:49:24+01:00

Pflegeprofessionen

Unterscheidung folgender Begriffspaare: a. Krankenschwester bzw. Krankenpfleger Bei der Bezeichnung Krankenschwester bzw. Krankenpfleger handelt es sich um gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen, die noch auf das Ordensschwesterwesen zurückzuführen ist. Es handelt sich um einen Heilberuf im deutschen Gesundheitswesen. Das Berufsbild umfasst u.a. die professionelle eigenständige Pflege, Beobachtung, Betreuung und Beratung von Patienten und Pflegebedürftigen im stationären oder

2020-11-30T13:52:36+01:00

Pflegeversicherung und Krankenversicherung

Die Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert- alle privat Krankenversicherten hingegen müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber

2020-11-30T13:57:04+01:00
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