Finanzierung

Die Krankenkasse (und abhängig von einer Pflegestufe die Pflegekasse) bezuschusst die stationäre oder teilstationäre Hospizversorgung bis zu 95 Prozent. Der Anteil der Krankenkasse ist im Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) sowie im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert. Die fünf Prozent Eigenanteil nimmt das Hospiz bzw. der Träger in der Regel durch Spendengelder ein. Für die Betroffenen sind die