Unterscheidung folgender Begriffspaare:
a. Krankenschwester bzw. Krankenpfleger
Bei der Bezeichnung Krankenschwester bzw. Krankenpfleger handelt es sich um gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen, die noch auf das Ordensschwesterwesen zurückzuführen ist. Es handelt sich um einen Heilberuf im deutschen Gesundheitswesen. Das Berufsbild umfasst u.a. die professionelle eigenständige Pflege, Beobachtung, Betreuung und Beratung von Patienten und Pflegebedürftigen im stationären oder ambulanten Bereich.
b. Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Durch die Erneuerung des Krankenpflegegesetzes wurde die neue Berufsbezeichnung 2004 eingeführt. Diese soll das erweiterte Aufgabenspektrum der beruflichen Pflege in Richtung Gesundheitsvorsorge und Beratung hervorheben. Die Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger wird seit 2004/2007 nach einer dreijährigen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule und erfolgreichem Absolvieren einer staatlichen Prüfung erteilt.
c. Pflegefachfrau/ Pflegefachmann
Da sich die Ausbildungsinhalte allen Pflegeberufen weitestgehend ähneln, gibt es ab 2020 eine generalisierte Pflegeausbildung,nach der die dreijährige Berufsausbildung mit der neuen Berufsbezeichnung als Pflegefachfrau und Pflegefachmann abschließt und sich auf einen Bereich spezialisieren können.
Quelle: https://www.deutschefachpflege.de/gesundheitspfleger-krankenpfleger/ Stand: 14.8.20