Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige, die sich zu Hause von Angehörigen pflegen oder betreuen lassen. Mit diesem „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“ wie es im Pflegeversicherungsgesetz heißt, kann der Aufwand und Einsatz von pflegenden Angehörigen für die tägliche häusliche Pflege und Betreuung abgesetzt werden.
Anspruch auf Pflegegeld haben Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad, die in häuslicher Pflegedurch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen betreut werden. Pflegepersonen im Sinne der Pflegeversicherung sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen.
Das Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad des Betroffenen und stellt sich folgendermaßen dar:
Pflegegrad 1: | 0 Euro |
Pflegegrad 2: | 316 Euro |
Pflegegrad 3: | 545 Euro |
Pflegegrad 4: | 728 Euro |
Pflegegrad 5: | 901 Euro |
Quelle: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflegegeld/ Stand: 14.8.2020