Bei der Apotheke handelt es sich um ein Geschäft für die Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln gegen ein ärztliches Rezept oder in der Selbstmedikation als auch die Beratung und Information über Arzneimittel. Inzwischen werden viele Apotheken auch als Versandapotheke auf Basis des Internets geführt.

Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nur in Apotheken verkauft werden, da sie zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit einer Beratung bedürfen. Die Abgabe von Arzneimitteln und die Information und Beratung über Arzneimittel darf ausschließlich durch pharmazeutisches Personal erfolgen. Neben den verschreibungspflichtigen Substanzen bieten Apotheken auch freiverkäufliche Arzneistoffe an.

Weiterhin wird unterschieden zwischen Krankenhausapotheken und Versandapotheken. Krankenhausapotheken sind zuständig für die Arzneimittelversorgung der Krankenhäuser und der dazugehörigen Stationen, die Versandapotheken sind öffentliche Apotheken, die die gesetzlichen Voraussetzungen für den Versandhandel erfüllen müssen und eine behördliche Erlaubnis besitzen.