Kurzzeitpflege
Wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf, zum Beispiel nach einem Klinikaufenthalt oder beim vorübergehenden Aussetzen der häuslichen Pflege, wird von Kurzzeitpflege gesprochen. Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von 56 Tagen im Jahr beschränkt. Für diese Zeit übernehmen die Pflegekassen die Kosten einer stationären Unterbringung. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich