Der typische Verlauf der Behandlung für Schwerst-Schädel-Hirnverletzte und Patienten im Wachkoma wird in einem Phasenmodell beschrieben. In der Phase B, der Frührehabilitation, wird bei Patienten mit schwerwiegenden neurologischen Ausfallerscheinungen (vermindertes Bewusstsein, Wachkoma, Hirnnervenausfällen, Schluckstörungen, schwere Lähmungserscheinungen, psychoorganisches Durchgangssyndrom und Einschränkungen der Sprach- und Kommunikationsfähigkeit) die im Akutkrankenhaus begonnene Behandlung zeitnah fortgesetzt. Zur Aufnahme in eine neurologische (Früh) Rehabilitation sollte der Betroffene nicht mehr dauerbeatmungspflichtig, kreislaufstabil und belastbar sein.

Therapie:

Das interdisziplinäre Therapieprogramm ist individuell auf das entsprechende Krankheitsbild abgestimmt. Dabei sollten auch die Angehörigen mit einbezogen werden. Therapeutische Schwerpunkte in der Phase B sind die therapeutische Pflege, Physio- und Ergotherapie und die Logopädie. Das Ziel ist die Verbesserung des Bewusstseinszustandes und Mitarbeit des Betroffenen an den Therapien.  

Kostenantrag:

 Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. eine Anschlussrehabilitation (AR) kann nur durch das Akutkrankenhaus eingeleitet werden. Die Anträge werden im Akutkrankenhaus entweder vom zuständigen Arzt oder vom Sozialdienst gestellt. In der Frührehabilitation Phase B (akutstationäre Krankenhausbehandlung) ist der Kostenträger immer die Krankenkasse. Abhängig vom Fortschritt und dem weiterem Rehabilitationsziel wird der Patient dann in Phase C übergeleitet oder in den Bereich der medizinisch-aktivierenden Behandlungspflege (Phase F) aufgenommen (hierzu s. Phase-F-Heim/ Wachkomaheim).