Heil- und Hilfsmittel sind Behandlungsmethoden, mit denen eine medizinische Therapie unterstützt wird.
Heilmittel sind nichtärztliche Behandlungsverfahren, die von ausgebildeten Therapeuten erbracht werden. Heilmittelleistungen dürfen ausschließlich von zugelassenen Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Sprachtherapeuten erbracht werden. Beispiele für Heilmittel sind Krankengymnastik, Massage, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie oder Ergotherapie.
Medizinische Hilfsmittel sind Gegenstände, die vom Betroffenen selbst genutzt werden. Sie gleichen körperliche oder organische Defizite aus und/oder lindern diese. Zu medizinischen Hilfsmitteln zählen beispielsweise Bandagen, Orthesen, Rollstühle, Hörgeräte, Sehhilfen und Kompressionsstrümpfe.
Kostenübernahme durch Krankenkassen:
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf medizinisch notwendige Heilmittel. Diese dürfen nur von Ärzten verschrieben werden. Diese können Heilmittel nur dann verordnen, wenn deren therapeutischer Nutzen anerkannt und die Qualität bei der Leistungserbringung gewährleistet ist. In der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist festgelegt, welche Heilmittel verordnungsfähig sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Hilfsmittel, wenn diese erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bereits vorhandene Behinderung auszugleichen. Ein Anspruch kann auch im Rahmen von medizinischen Vorsorgeleistungen bestehen. Die Versorgung mit einem Hilfsmittel muss von der Krankenkasse vorher genehmigt werden Der Anspruch umfasst zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels auch die damit verbundenen Leistungen wie die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, die Ausbildung in ihrem Gebrauch und die notwendigen Wartungen.