Die Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Hierzu zählen Tätigkeiten wie ein Verbandswechsel, die Medikamentengabe oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente verschreiben kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen. Die Behandlungspflege kann auch bei dem Patienten zuhause stattfinden, also ambulant.

Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse des Versicherten. Mitarbeiter der Krankenkasse müssen prüfen, ob die Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt. Die erste Verordnung gilt für 14 Tage.

Zur Grundpflege gehören im Vergleich zur Behandlungspflege u.a. folgende Tätigkeiten: Unterstützung bei der Ernährung, Verabreichung von Sonden Nahrung, Körperpflege, An- und Auskleiden oder Unterstützung bei der Verwendung von Inkontinenzprodukten.

Die Grundpflege zählt gemeinsam mit der hauswirtschaftlichen Versorgung zu der häuslichen Krankenpflege. Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung handelt es sich vor allem um folgende Aufgaben: das Einkaufen von Lebensmitteln und Alltagsgegenständen, das Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten und/oder die Reinigung der Wohnung. Es bezieht alle Versorgungsleistungen ein, die einen Pflegebedürftigen dabei unterstützen, seinen Haushalt weiterzuführen. Quelle: https://www.pflege.de/altenpflege/behandlungspflege/ Stand: 14.8.2020