Die Krankenkasse (und abhängig von einer Pflegestufe die Pflegekasse) bezuschusst die stationäre oder teilstationäre Hospizversorgung bis zu 95 Prozent. Der Anteil der Krankenkasse ist im Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) sowie im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert. Die fünf Prozent Eigenanteil nimmt das Hospiz bzw. der Träger in der Regel durch Spendengelder ein. Für die Betroffenen sind die Hospizangebote (seit 2009) generell kostenfrei.
sam2020-11-16T12:51:23+01:00